BVerwG - Beschluß vom 29.01.2003
6 P 16.01
Normen:
MBG SH § 49 Abs. 4 S. 1 § 51 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 4 S. 3 Nr. 15 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2003, 502
Vorinstanzen:
OVG Schleswig-Holstein, vom 28.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 L 1/01
VG Schleswig - 4.12.2000 - PL 14/00,

Personalvertretungsrecht - Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Auswahl zur Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung; Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung und Ausgestaltung eines Assessment-Centers

BVerwG, Beschluß vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 6 P 16.01

DRsp Nr. 2003/4324

Personalvertretungsrecht - Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Auswahl zur Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung; Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung und Ausgestaltung eines Assessment-Centers

»Die Einführung und Ausgestaltung eines Assessment-Centers zur Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme, deren Absolvierung Voraussetzung für einen beruflichen Aufstieg ist, unterliegt nach § 51 Abs. 1 Satz 1 MBG SH der Mitbestimmung.«

Normenkette:

MBG SH § 49 Abs. 4 S. 1 § 51 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 4 S. 3 Nr. 15 ;

Gründe:

I. Bei dem Beteiligten erfolgt die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen für die Leitung von Krankenpflegestationen im Rahmen der Aufstiegsweiterbildung seit Juli 2000 auf der Grundlage der Ergebnisse der Teilnahme an einem so genannten Assessment-Center und der Beurteilung durch den direkten Vorgesetzten im Rahmen eines so genannten Beratungsbogens. Um zur Aufstiegsfortbildung zugelassen zu werden, müssen 90 % der erreichbaren Punkte des Beratungsbogens und aus dem Assessment-Center ein Gesamtdurchschnitt von 2,5 Punkten erreicht worden sein.

Bei dem Assessment-Center handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer sich über einen Tag erstreckenden Gruppenveranstaltung auch auf der Grundlage simulierter Arbeitssituationen beurteilt werden.