I. Die Beteiligten streiten darum, ob bei Gerichten eine gemeinsame Schwerbehindertenvertretung der Richterinnen und Richter sowie der übrigen Bediensteten gewählt werden darf.
Am 26. April 1996 kam es beim Finanzgericht Hannover erstmals zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung. Am Wahltag gehörten dem Gericht sieben Schwerbehinderte an, und zwar vier Richter, zwei Angestellte und ein Arbeiter. Diese wählten den Beteiligten zu 1 zu ihrem Vertrauensmann und den Beteiligten zu 2 zu seinem Stellvertreter. Beide Beteiligte sind Richter am Finanzgericht.
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