BVerwG - Beschluß vom 12.09.2002
6 P 11.01
Normen:
BlnPersVG § 5 Abs. 1 § 86 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, S. 4 § 91 Abs. 2 ; BlnLBG § 4 Abs. 1 ; LSAG Berlin § 1 Abs. 3 S. 2, Abs. 5 S. 1 § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
OVG Berlin, vom 12.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 60 PV 14.00
VG Berlin, vom 23.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 62 A 1.00

Personalvertretungsrecht - Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrags; Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der befristeten Beauftragung von Lehrern mit der Wahrnehmung der Fachseminarleitung im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung von Lehramtsanwärtern als Aufgabe des Landesschulamts; Teilabordnung; Angehörigkeit der Lehrer zu der Dienststelle Landesschulamt; kein Dienststellenwechsel als Voraussetzung einer Abordnung durch die Beauftragung zur Leitung des Fachseminars

BVerwG, Beschluß vom 12.09.2002 - Aktenzeichen 6 P 11.01

DRsp Nr. 2003/1505

Personalvertretungsrecht - Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrags; Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der befristeten Beauftragung von Lehrern mit der Wahrnehmung der Fachseminarleitung im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung von Lehramtsanwärtern als Aufgabe des Landesschulamts; Teilabordnung; Angehörigkeit der Lehrer zu der "Dienststelle" Landesschulamt; kein Dienststellenwechsel als Voraussetzung einer Abordnung durch die Beauftragung zur Leitung des Fachseminars

»Eine nach § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BlnPersVG mitbestimmungspflichtige (Teil-)Abordnung liegt nicht vor, wenn einer im Landesdienst beschäftigten Lehrkraft neben ihrer Lehrtätigkeit an der Schule befristet eine Tätigkeit aus dem Aufgabenbereich des Landesschulamtes zugewiesen wird.«

Normenkette:

BlnPersVG § 5 Abs. 1 § 86 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, S. 4 § 91 Abs. 2 ; BlnLBG § 4 Abs. 1 ; LSAG Berlin § 1 Abs. 3 S. 2, Abs. 5 S. 1 § 2 Abs. 1 ;

Gründe: