I.
Die Verfahrensbeteiligten streiten darum, ob eine Weisung, wonach Gruppen- und Abschnittsleiter von Arbeitsämtern bei Bearbeitungsrückständen in die Bearbeitung von Widerspruchssachen mit einzubeziehen sind, als Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung der Mitbestimmung unterliegt.
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