Nach der Rücknahme der Beschwerde ist das Verfahren gemäß §
Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das vorliegende Wahlanfechtungsverfahren gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 und § 10 Abs. 1 BRAGO auf den Antrag der Bevollmächtigten des Beteiligten zu 2. in Höhe des Auffangstreitwertes festgesetzt, wobei gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 BRAGO der durch das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der
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