OVG Hamburg - Beschluss vom 10.11.2004 (4 Bs 388/04)
I. Die Antragstellerin, ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Antragsgegnerin vorläufig untersagt werden soll, ihr Finanzierungskonzept der [...]