Die fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde hat Erfolg. Die Antragsgegnerin ist im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den zum 1. April dieses Jahres fälligen Vierteljahresbeitrag für die Kraftfahrtversicherung der Antragstellerin vorläufig zu übernehmen.
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