Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer festgesetzten Baugenehmigungsgebühr.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung; nach § 1 Nr. 3 seiner Satzung ist er Mitglied der Bundesvereinigung und des Landesverbandes der Lebenshilfe sowie des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, "sofern diese bestehen".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|