OVG Sachsen - Urteil vom 04.10.2004 (5 B 770/03)
Der Beklagte wendet sich gegen seine Verpflichtung durch das Verwaltungsgericht Dresden, an die Klägerin 61.791,22 EUR für die von dieser erbrachten jugendhilferechtlichen Leistungen gegenüber M. P. zu zahlen. Der am [...]