I.
Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Antragsgegners, ihm eine zusätzliche unterrichtsbegleitende Einzelbetreuung für die Zeit des Besuchs der C-Schule in B-Stadt vorläufig zur Verfügung zu stellen.
Der am 19.11.1990 geborene Antragsteller leidet an einer autistischen Verhaltensstörung, einer ataktischen Bewegungsstörung und einer intellektuellen Behinderung. Das staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis stellte mit Bescheid vom 19.05.1998 gemäß §
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