I.
Der antragstellende Personalrat und der Beteiligte zu 1. streiten darüber, ob die Dienststelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) die Kosten zu tragen hat, die mit einer Entsendung des Personalratsmitglieds F. - Beteiligter zu 2. - zu einer als "Aufbauseminar" durchgeführten Schulungsveranstaltung zu Alkoholproblemen am Arbeitsplatz in der Zeit vom 16. bis 21. Dezember 2001 in Undeloh/Lüneburger Heide verbunden waren.
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