VGH Hessen - Beschluss vom 24.02.2005
22 TL 2161/03
Normen:
HPVG § 40 Abs. 2 S. 3 ; HPVG § 42 Abs. 1 ; HPVG § 42 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 346
Vorinstanzen:
VG Frankfurt/Main, vom 16.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 L 1191/03

Personalvertretungsrecht der Länder; Übernahme von Schulungskosten - Bildungsveranstaltung, Fachkongress, Kostenerstattung, Schulungsveranstaltung

VGH Hessen, Beschluss vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 22 TL 2161/03

DRsp Nr. 2007/24299

Personalvertretungsrecht der Länder; Übernahme von Schulungskosten - Bildungsveranstaltung, Fachkongress, Kostenerstattung, Schulungsveranstaltung

»1. Ein dem Meinungsaustausch unter Fachleuten dienender Fachkongress ist keine Schulungs- und Bildungsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 3 HPVG. 2. Gleichwohl kann der Personalrat Anspruch auf Erstattung der Kosten haben, die durch die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an dem Fachkongress entstanden sind. 3. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme subjektiv und objektiv für die Aufgabenerfüllung des teilnehmenden Personalratsmitglieds erforderlich war und sich das Personalratsmitglied nicht auf andere, kostengünstigere Weise hätte informieren können.«

Normenkette:

HPVG § 40 Abs. 2 S. 3 ; HPVG § 42 Abs. 1 ; HPVG § 42 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller und die Beteiligte streiten darüber, ob die Beteiligte dem Antragsteller die Reise- und Unterbringungskosten erstatten muss, die für die Teilnahme der Vorsitzenden des Antragstellers am Fachkongress "Moderner Staat 2002" entstanden sind, der am 26./27. November 2002 in Berlin stattgefunden hat.