I.
Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß ihm bei dem Erlaß der Richtlinie für die Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung für Lehrkräfte der Berliner Schule ab 1. August 1989 hinsichtlich zweier Punkte, die er als Maßnahmen zu Hebung der Arbeitsleistung ansieht, ein Mitbestimmungsrecht zugestanden habe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|