Pfändbarkeit von Sozialleistungsansprüchen nicht erwerbstätiger Schuldner
BGH, Beschluß vom 12.12.2003 - Aktenzeichen IXa ZB 207/03
DRsp Nr. 2004/1043
Pfändbarkeit von Sozialleistungsansprüchen nicht erwerbstätiger Schuldner
»Sozialleistungsansprüche nicht erwerbstätiger Schuldner, die nach § 54 Abs. 4SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar sind, unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850cZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.«