Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche der Klägerin für die Zeit vom 23.05.2003 bis zum 31.08.2003.
Gegenüber diesen Ansprüchen hat der Beklagte mit Vorschüssen, Barentnahmen und Forderungen wegen konsumierter Getränke, Speisen und Tabakwaren aufgerechnet.
Die Klägerin hat beantragt,
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