LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.11.2003
16 Sa 1213/03
Normen:
ZPO § 850 ff. ;
Fundstellen:
NZA-RR 2004, 490
Vorinstanzen:
ArbG Lingen, vom 21.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 530/02

Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.11.2003 - Aktenzeichen 16 Sa 1213/03

DRsp Nr. 2004/2854

Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen

»Zum Begriff des Arbeitseinkommens im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO bei Zahlung einer Abfindung.«

Normenkette:

ZPO § 850 ff. ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt mit der Klage Zahlung von restlichem Arbeitsentgelt aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.

Der Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 21.01.1992 beschäftigt. Grundlage der arbeitsvertraglichen Beziehungen war der Arbeitsvertrag vom 30.12.1994/31.03.1995. Wegen des Inhalts wird auf diesen (Blatt 57 bis 63 d. A.) verwiesen.