BAG - Urteil vom 15.12.1999
10 AZR 638/98
Normen:
BAT Anl. 1b Abschn. A Protokollerklärung Nr. 1c, Abschn. B Protokollerklärung Nr. 1c ;
Fundstellen:
AP Nr. 16 zu § 33a Bat
BB 2000, 884
NZA-RR 2000, 443
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 03.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3858/96
LAG Köln, vom 12.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 227/98

Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen und Stationen

BAG, Urteil vom 15.12.1999 - Aktenzeichen 10 AZR 638/98

DRsp Nr. 2000/5118

Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen und Stationen

»Eine Grund- und Behandlungspflege bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen von Altersheimen, die einen Anspruch auf eine Pflegezulage nach der Protokollerklärung Nr. 1 c zum Abschnitt A oder B der Anlage 1 b zum BAT begründet, liegt nur dann vor, wenn die überwiegende Anzahl der Bewohner dieser Abteilungen oder Stationen - ggf. neben einer wegen Alters oder Gebrechlichkeit notwendigen Altenpflege - wegen einer Krankheit der Krankenpflege bedarf.«

Normenkette:

BAT Anl. 1b Abschn. A Protokollerklärung Nr. 1c, Abschn. B Protokollerklärung Nr. 1c ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Pflegezulage.

Die Klägerin ist seit 1. April 1995 beim Beklagten als Krankenschwester beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 13. Februar 1995 haben die Parteien ua. vereinbart:

"Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Arbeitsvertrag richten sich nach den Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrages und den dazu ergangenen Tarifverträgen und Sonderregelungen in der für die VkA jeweils geltenden Fassung. Die §§ 37 (2), 40, 42 bis 45, 53 (3), 62 bis 64 BAT finden keine Anwendung."