Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 17. Juni 2022 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Beklagte wendet sich mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg. Dieses hatte den Sanktionsbescheid und den Bescheid über die Minderung der dem Kläger in den Monaten Oktober bis Dezember 2021 gewährten Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aufgehoben.
Der am ..... 2000 geborene Kläger bezog im streitigen Zeitraum SGB II -Leistungen vom Beklagten.
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