Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.08.2017 - Az.
Im Übrigen wird die Berufung und Anschlussberufung zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage im Übrigen vollständig abgewiesen.
Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten zum einen um die richtige Berechnung eines Krankengeldzuschusses zum anderen um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund bei der Klägerin eingetretener Flugdienstuntauglichkeit.
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