1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2013 - 3 Sa 227/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der Ausbildungsvergütung für die Monate April 2009 bis Juli 2011.
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