1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2015,
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten der Beschwerde nach dem Wert von 50.000 EUR zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
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