LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.11.2013
12 Sa 148/13
Normen:
VTV Bau;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 14.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 118/11

Pflicht eines Unternehmens zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.11.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 148/13

DRsp Nr. 2014/12036

Pflicht eines Unternehmens zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Ein Betrieb, der im Gewerberegister mit der Tätigkeit "Einbau von genormten Fertigbauteilen" eingetragen ist und den Tätigkeitsbereich mit der Montage von Fenstern und Türen (45%), Rollläden (25%) und Zimmertüren (20%) sowie der Verlegung von Laminat (10%) angibt, fällt unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV Bau mit der Folge, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe besteht.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14.12.2012 - 8 Ca 118/11 - wird zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV Bau;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für den Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember 2010.