Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14.12.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für den Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember 2010.
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