I. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 25. November 2020 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Oktober 2020 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Parteien wurde vom 9. August 2017 bis 11. Oktober 2018 ein Rechtsstreit um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Entgeltfortzahlungs- und Vergütungsansprüche geführt. Dieser endete mit einem Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 15. September 2017 beendet wurde und der Kläger noch 514 EUR brutto und 40 EUR netto erhielt.
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