LAG Köln - Urteil vom 28.08.2014
7 Sa 642/13
Normen:
§ 1 KSchG; § 81 SGB IX;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 9121/12

Pflichten des Arbeitgebers bei nachträglich eingetretener Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 28.08.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 642/13

DRsp Nr. 2015/9428

Pflichten des Arbeitgebers bei nachträglich eingetretener Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers

Zur leidensgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Menschen kann es auch gehören, den Arbeitnehmer im Rahmen des Spektrums seiner arbeitsvertraglich vereinbarten Aufgaben nur noch mit solchen Tätigkeiten zu betrauen, die er gesundheitsbedingt noch leisten kann. Dies kann auch eine innerbetriebliche Umorganisation des Einsatzes anderer Arbeitnehmer erfordern, soweit dies mit deren eigenen arbeitsvertraglichen Vorgaben kompatibel ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.07.2013 in Sachen 10 Ca 9121/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 1 KSchG; § 81 SGB IX;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen krankheitsbedingten Kündigung vom 12. November 2012.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, der Kündigungsschutzklage stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 23.07.2013 Bezug genommen.