Der Kläger war vom 1. Januar 1956 bis 31. Marz 1969 zunächst Prokurist und dann Vorstandsmitglied der Vr. AG, deren Rechtsnachfolgerin die verklagte GmbH ist. Aufgrund eines Vergleichs vom 16. Januar 1969 schied der Kläger zum 31. März 1969 im Alter von 55 Jahren aus. Seitdem erhält er - zunächst von der V. AG und nunmehr von der Beklagten - eine lebenslängliche Rente in Höhe von 51,7 % seines letzten Gehalts. Die Rente betrug, nachdem sie mehrfach an die Lebenshaltungskosten angepaßt worden war, ab 1. August 1979 monatlich 4.099,80 DM.
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