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Der Kläger, ein griechischer Staatsangehöriger, ist als Inhaber eines in E ansässigen Transportunternehmens seit 1990 Mitglied der beklagten Berufsgenossenschaft (BG). Mit zwei Bescheiden vom 28. März 1999 setzte die Beklagte den vom Kläger für das Jahr 1998 für die Arbeitnehmerversicherung und die Unternehmerpflichtversicherung zu zahlenden Unfallversicherungsbeitrag auf 72.071,53 DM und den für eine freiwillige Zusatzversicherung zur Unternehmerversicherung zu entrichtenden Beitrag auf 1.173,69 DM fest. Für das Jahr 1999 forderte sie vom Kläger für die Arbeitnehmerversicherung und die Unternehmerpflichtversicherung einen Beitrag von 109.305,93 DM (Bescheid vom 26. März 2000).
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