LAG Berlin - Urteil vom 12.03.2004
13 Sa 2400/03
Normen:
LBG § 35 ; AZVO § 1 Abs. 1 ; AZVO § 1 Abs. 3 ; AZVO Anlage zu § 1 Abs. 3 ; BAT-O Nr. 3 SR 2 l I;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 02.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 96 Ca 17391/03

Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

LAG Berlin, Urteil vom 12.03.2004 - Aktenzeichen 13 Sa 2400/03

DRsp Nr. 2004/6299

Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

»Die Pflichtstundenerhöhung für angestellte Lehrer im Land Berlin durch die Änderung der AZVO vom 6.1.2003 (GVBl. S. 2) ist wirksam.«

Normenkette:

LBG § 35 ; AZVO § 1 Abs. 1 ; AZVO § 1 Abs. 3 ; AZVO Anlage zu § 1 Abs. 3 ; BAT-O Nr. 3 SR 2 l I;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Pflichtstundenerhöhung für Lehrer.

Die Klägerin ist seit August 2001 bei dem beklagten Land als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft beschäftigt. Sie unterrichtet am H.-und-H.-C.-Gymnasium in Berlin-K.. Bis zum 1. Februar 2003 betrug die volle Pflichtstundenzahl am Gymnasium 24 Stunden wöchentlich, ab dem 1. Februar 2003 wurde sie auf 26 Stunden erhöht. Bis zum 1. Februar 2003 unterrichtete die Klägerin 18 Pflichtstunden wöchentlich und erhielt eine Vergütung in Höhe von 18/24 einer vollen Vergütung. Ab dem 1. Februar 2003 unterrichtet die Klägerin 19 Pflichtstunden wöchentlich und erhält eine wöchentliche Vergütung in Höhe von 19/26 einer vollen Vergütung.

Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesangestelltentarifvertrag samt der diesen ergänzenden Tarifverträge u.a. kraft einzelvertraglicher Inbezugnahme Anwendung (für die Klägerin BAT-O), die Klägerin erhält eine Vergütung nach Vergütungsgruppe IIa BAT-O.