BAG - Urteil vom 18.09.1991
5 AZR 620/90
Normen:
BAT SR 2 1 I Nr. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; VO zu § 5 NW SchulfinanzG § 2 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 1992, 144
NZA 1992, 282
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Köln - Urteil vom 6.3.1990 - 16 Ca 9595/89 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Landesarbeitsgericht Köln - Urteil vom 22.10.1990 - 11 Sa 557/90 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine Altersermäßigung

BAG, Urteil vom 18.09.1991 - Aktenzeichen 5 AZR 620/90

DRsp Nr. 1996/6200

Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine Altersermäßigung

»Die für Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen getroffene Regelung, wonach die Altersermäßigung je nach Schulform unterschiedlich hoch ist, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG

Normenkette:

BAT SR 2 1 I Nr. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; VO zu § 5 NW SchulfinanzG § 2 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin auch nach der Verringerung ihrer wöchentlichen Pflichtstundenzahl um eine Stunde eine Altersermäßigung von zwei Stunden zusteht.

Die am 1. September 1933 geborene Klägerin ist seit dem 22. August 1977 bei dem beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Nach § 5 des Arbeitsvertrages gilt für ihr Arbeitsverhältnis der BAT sinngemäß. Nr. 3 der Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 1 I BAT) bestimmt, daß die Arbeitszeitregelungen der §§ 15 bis 17 BAT keine Anwendung finden. Stattdessen "gelten die Bestimmungen für den entsprechenden Beamten".