LAG Köln - Beschluß vom 30.09.1999
13 Ta 263/99
Normen:
ZPO § 115 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 268/96

PKH; Umschüler; Verpflegungskostenzuschuß; Arbeitnehmer-Freibetrag

LAG Köln, Beschluß vom 30.09.1999 - Aktenzeichen 13 Ta 263/99

DRsp Nr. 2000/2182

PKH; Umschüler; Verpflegungskostenzuschuß; Arbeitnehmer-Freibetrag

»Ein Verpflegungskostenzuschuß bei auswärtiger Unterkunft, den das Arbeitsamt einem Umschüler gewährt, ist nicht als anrechnungsfähiges Einkommen i.S.v. § 115 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen, da der Zuschuß nur gewährt wird, weil der Leistungsträger von erhöhten Aufwendungen/besonderen Belastungen gem. § 115 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO in gleicher Höhe ausgeht. 2. Der sog. Arbeitnehmer-Freibetrag (vgl. Zöller-Philippi, ZPO 2. Aufl. § 5 Rz. 29) kommt auch einem Umschüler zugute.«

Normenkette:

ZPO § 115 ;
Vorinstanz: ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 268/96