I. Streitig ist der monatliche Wert des Rechts auf eine Regelaltersrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit Blick darauf, ob die Zeit einer planmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur vom 1. Januar 1963 bis zum 31. Januar 1965 als rentenrechtliche Zeit anzurechnen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|