BAG - Beschluss vom 21.08.1990
ABN 20/90
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 21.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 13 TaBV 18/89

Pressefreiheit: Werkszeitung

BAG, Beschluss vom 21.08.1990 - Aktenzeichen ABN 20/90

DRsp Nr. 2002/14714

Pressefreiheit: Werkszeitung

Ein Arbeitgeber darf in einer Werkzeitung Mitarbeiterzuschriften, in denen der Betriebsrat vom Inhalt und der Formulierung her äußerst hart kritisiert wird, nicht ohne Namensnennung veröffentlichen.

Normenkette:

GG Art. 5 Abs. 1 ;

Gründe:

I.