Der Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 17.09.2015 4 Ca 1269 b/14 -, mit dem das Arbeitsgericht seinen Beschluss, dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Rechtsanwaltsbeiordnung zu bewilligen, aufgehoben hat, wird aufgehoben.
I. Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung.
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