LAG Köln - Beschluss vom 09.09.1996
3 Ta 187/96
Normen:
ZPO § 117 Abs. 4 ;
Fundstellen:
ARST 1997, 22
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 9243/95

Prozesskostenhilfe: Formzwang - Formularkopie

LAG Köln, Beschluss vom 09.09.1996 - Aktenzeichen 3 Ta 187/96

DRsp Nr. 2001/5973

Prozesskostenhilfe: Formzwang - Formularkopie

§ 117 Abs. 4 ZPO soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien in übersichtlicher Form in gleicher Weise befragt werden. Die Fürsorgepflicht, die das Gericht der unvermögenden Partei gegenüber hat, verbietet überflüssige Förmlichkeiten. Deshalb reicht auch die Ablichtung des Formulars aus. Auch eine eigenhändige Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich (BGH MDR 1986, 302).

Normenkette:

ZPO § 117 Abs. 4 ;

Gründe: