Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 13.09.2022 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 16.08.2022 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nahm mit Klage vom 15.05.2019 die Beklagte wegen Zahlungsansprüchen und einem Arbeitszeugnis in Anspruch. Das Verfahren endete vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven im Gütetermin am 12.06.2019 mit einem Vergleich, wonach die Klägerin noch € 900,00 brutto von der Beklagten erhielt sowie ein Arbeitszeugnis.
Das Arbeitsgericht gewährte der Klägerin Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 13.06.2019 ohne Ratenzahlung.
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