1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 23.10.2018, Az.
2. Das Verfahren wird an das Arbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen.
I.
Die Parteien stritten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Weiterbeschäftigung und Zeugniserteilung.
Mit Beschluss vom 05.02.2018 bewilligte das Arbeitsgericht der Klägerin Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz für Verfahren und Vergleich ohne Ratenzahlung.
Das Verfahren endete durch gerichtlich festgestellten Vergleich vom 20.02.2018. Darin einigten sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2018 und die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 17.000,00 € brutto.
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