Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen verneinenden Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 09.06.2021 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
I.
Der Kläger fordert von dem Beklagten Vergütung für die Monate September 2019 bis Dezember 2020.
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