BAG - Beschluß vom 12.07.2006
5 AS 7/06
Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
DB 2006, 1908
NJW 2006, 2798
NZA 2006, 1004
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 3996/06

Prozessrecht; Rechtswegfragen - Rechtswidrige Rechtswegverweisung

BAG, Beschluß vom 12.07.2006 - Aktenzeichen 5 AS 7/06

DRsp Nr. 2006/24800

Prozessrecht; Rechtswegfragen - Rechtswidrige Rechtswegverweisung

Orientierungssätze: Verweist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine gegen die GmbH gerichtete Klage des GmbH-Geschäftsführers auf Zahlung von Vergütung an das Arbeitsgericht, ohne sich mit § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auseinanderzusetzen, verletzt es in krasser Weise gesetzliche Zuständigkeitsregelungen.

Normenkette:

ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten über Vergütung, Auslagenersatz sowie die Herausgabe der Steuerkarte. Die Klägerin ist neben zwei weiteren Personen Geschäftsführerin der beklagten GmbH und als solche heute noch im Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB).