I. Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung und Kostenerstattungsansprüche.
Die Parteien schlossen am 1. März 2003 einen Ausbildungsvertrag. Danach sollte der Kläger zum Wirtschaftsassistenten (Berufsakademie) und Diplombetriebswirt (Berufsakademie) in der Fachrichtung Steuern und Prüfungswesen nach dem Ausbildungsplan der Berufsakademie Villingen-Schwenningen ausgebildet werden. Die Ausbildung erfolgte im sog. dualen System, dh. sowohl durch das Studium an der Akademie als auch durch die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.
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