LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 24.06.2021
21 BVL 5001/21
Normen:
ArbGG § 97 Abs. 2a;
Fundstellen:
AuR 2021, 429
EzA-SD 2022, 16

Prüfung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft als Ganzes im Verfahren nach § 97 ArbGGTariffähigkeit von ver.di aufgrund aktiver Schlüsselposition

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.06.2021 - Aktenzeichen 21 BVL 5001/21

DRsp Nr. 2021/13255

Prüfung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft als Ganzes im Verfahren nach § 97 ArbGG Tariffähigkeit von ver.di aufgrund aktiver Schlüsselposition

1. Die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft ist bezogen auf die Organisation als Ganzes und nicht beschränkt auf einzelne Organisationsbereiche zu prüfen. Die Prüfung erfolgt im Verfahren nach § 97 ArbGG. 2. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig.

I. Die Anträge des Beteiligten zu 1) werden zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 97 Abs. 2a;

Gründe:

I. Das Verfahren betrifft die Frage, ob die am Verfahren zu 2) beteiligte Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Pflegebranche außerhalb von Krankenhäusern nicht tariffähig ist, oder ob sie - wie der Antragsteller und am Verfahren zu 1) beteiligte Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) hilfsweise geltend macht - insgesamt tarifunfähig ist.