I. Im vorliegenden Verfahren verfolgt die Klägerin, die in Gelsenkirchen wohnhaft ist, vor dem Arbeitsgericht Köln einen Anspruch auf Statusfeststellung als Arbeitnehmerin sowie eine Kündigungsschutzklage. Die Beklagte hat ihren Geschäftssitz in London, GB. Die Klägerin war überwiegend in Gelsenkirchen und Oberhausen tätig und befüllte Verkaufsstände der Firma B mit Modeschmuck und Accessoire.
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