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Umstritten ist die Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
Der seit 1983 als Internist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kläger ist durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 10. Juni 2003 wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Gegenstand der Verurteilung ist das Verhalten des Klägers zwischen Dezember 1998 und Mai 2000.
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