I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) ab 1. Februar 1993 zu gewähren ist.
Die im Mai 1963 geborene Klägerin erlernte von 1979 bis 1982 den Beruf einer Metzgereiverkäuferin und übte ihn bis 1991 angestelltenversicherungspflichtig aus. Im Oktober 1991 erlitt sie bei einem häuslichen Unfall eine Kompressionsfraktur des 12. Brustwirbelkörpers, der später unter erheblicher Keildeformierung mit mäßiger kyphotischer Knickbildung knöchern fest verheilte. Bis März 1992 war sie arbeitsunfähig krank; seitdem ist sie arbeitslos. Am 12. Januar 1993 beantragte sie die Gewährung einer Rente wegen BU.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|