1. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 23.04.2021 gegen die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Stralsund vom 13.04.2021 zum Az.:
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger bei einem Beschwerdewert von 4.029,64 €.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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