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Die in einer Gemeinschaftspraxis zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zugelassenen Kläger wenden sich gegen die von der beklagten Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) für das Jahr 1999 vorgenommene Kürzung ihres Honorars wegen Überschreitens der Punktmengengrenzen des § 85 Abs 4b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch >SGB V< (Degression).
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