BSG - Urteil vom 22.03.2006
B 6 KA 67/04 R
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4a S. 1 § 87 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 49
Vorinstanzen:
SG Hamburg - S. 3 KA 405/03 - 30.06.2004,

Punktwertstützung bestimmter fachärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Vergütung

BSG, Urteil vom 22.03.2006 - Aktenzeichen B 6 KA 67/04 R

DRsp Nr. 2006/20425

Punktwertstützung bestimmter fachärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Vergütung

Die Kassenärztliche Vereinigung darf die Beträge für eine Stützung des Punktwertes für die Vergütung bestimmter fachärztlicher Leistungen seit der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung der Vergütungsanteile für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung nur dem Honorarkontingent für die fachärztliche Versorgung entnehmen. Es ist insoweit ohne Bedeutung, ob die Stützungsnotwendigkeit auch durch das Überweisungsverhalten von Hausärzten begründet worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4 S. 1 § 85 Abs. 4a S. 1 § 87 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung.