BSG - Beschluß vom 09.09.1998
B 6 KA 20/98 B
Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;

Quartalsbezogene Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise

BSG, Beschluß vom 09.09.1998 - Aktenzeichen B 6 KA 20/98 B

DRsp Nr. 1999/2291

Quartalsbezogene Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise

1. Die Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise und eine etwaige Anerkennung von Praxisbesonderheiten erfolgt quartalsbezogen.2. Für spätere Quartale entfaltet ein für ein Quartal ergehender Honorarbescheid keine Bindungswirkung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.