1. Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. November 2021 -
2. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. November 2021 -
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beklagten zu 1) bis 3) wenden sich mit der Beschwerde gegen eine Quotelung der Kosten durch das Arbeitsgericht im Kostenfestsetzungsverfahren. Sie begehren die Festsetzung ihrer Kosten allein auf Grundlage eines Beschlusses des Landesarbeitsgerichts vom 9. Oktober 2018, in dem das Landesarbeitsgericht nach Rücknahme der durch den Kläger eingelegten Berufung die den Beklagten entstandenen Kosten dem Kläger auferlegt hat.
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