Die sofortigen Beschwerden der Klägerin gegen die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Februar 2015 und vom 27. April 2015 - Aktenzeichen
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Gegenstand der sofortigen Beschwerden ist die erstinstanzlich abgelehnte Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrwert des im Rechtsstreit abgeschlossenen Vergleichs.
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