Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Mai 2017 -
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte 3/4 und die Klägerin 1/4 zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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