Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 339,70 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über einen Erstattungsanspruch in Höhe von 339,70 Euro.
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